Zum 1. Dezember 2008 ändern sich Bestimmungen im Reiseverkehr
Die Freimengen von Waren, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Ländern, die nicht zum Zollgebiet
der Gemeinschaft gehören, einführen darf, werden neu festgesetzt. Weiterhin wird der Schwellenwert, bis zu dem die
Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können, erhöht. Die entsprechenden Abgabesätze
werden ebenfalls angepasst.